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Grillen trotz Nachbarschaft – Was ist erlaubt?

Grillen trotz Nachbarschaft
Grillen trotz Nachbarschaft – Was ist erlaubt? | Foto: © Halfpoint #213049631 – stock.adobe.com

Wenn der Sommer vor der Türe steht, beginnt für die meisten auch die Grillsaison. Besonders bei schönem Wetter erfreut sich das Grillen einer großen Beliebtheit. Ob im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon spielt dabei in der Regel keine Rolle. Viel eher sind es die Nachbarn, die sich vom Grillen gestört fühlen könnten und einen Strich durch die Rechnung machen könnten.
Denn die Rauchschwaden, die sich unter Umständen beim Grillen entwickeln, können durchaus lästig und unangenehm sein.

Ein allgemeines Grillverbot existiert nicht

Vorweg ist klarzustellen, dass es in Deutschland keine einheitliche Regelung für das Grillen gibt, die dieses entweder verbietet oder unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Stattdessen ist erst einmal davon auszugehen, dass Grillen grundsätzlich erlaubt ist. Im Sinne des Nachbarschaftsrecht wird eine gegenseitige Rücksichtnahme selbstverständlich vorausgesetzt.

Dennoch fühlen sich viele Nachbarn durch den Geruch oder die Rauchbelästigung gestört – wenn auch teilweise sehr unbegründet.

Nicht selten kriegen sich Nachbarn dabei so sehr in die Haare, dass der Streit vorm Gericht landet und per Urteil darüber entschieden werden muss. Damit es dazu gar nicht erst kommt, folgen an dieser Stelle ein paar Fakten, die Licht ins Dunkel bringen.

Grillverbot existiert nicht
Ein allgemeines Grillverbot existiert nicht | Foto: © Jelena #187332484 – stock.adobe.com

Achtung bei Mietwohnungen oder Wohneigentümergemeinschaften

Der Deutsche Mieterbund weist vorsorglich auf zwei Ausnahmefälle hin, in denen das Grillen im heimischen Garten oder auf dem Balkon tatsächlich verboten sein könnte:

Zum einen kann sich in der Hausordnung oder im Mietvertrag eine Klausel hinsichtlich eines Grillverbots befinden. In diesem Fall wäre das Grillen grundsätzlich verboten. Das Verbot bezieht sich dabei nicht nur auf das Grillen mit einem Holzkohlegrill, sondern umfasst auch den Elektro- oder Gasgrill. Beim Zuwiderhandeln kann eine Abmahnung oder gar die Kündigung des Mietvertrags folgen. Auch Sanktionen können fällig werden.

Zum anderen kann es durch das Verursachen einer Belästigung im Nachhinein verboten werden. Verbietet der Mietvertrag oder die Hausordnung nicht ohnehin das Grillen, so kann es spätestens dann untersagt werden, wenn der Rauch in die Nachbarwohnung zieht. Eine Beeinträchtigung der Nachbarn begünstigt ein Grillverbot. Dieses situationsbedingte Verbot greift allerdings nicht immer, sondern eben nur dann, wenn Tatsachen (wie zum Beispiel starker Wind) die Annahme rechtfertigen, dass der Rauch oder Gerüche eine Belästigung für die Nachbarn darstellen könnte.

Auf dem Balkon Grillen
Der Deutsche Mieterbund weist vorsorglich auf zwei Ausnahmefälle hin, in denen das Grillen im heimischen Garten oder auf dem Balkon tatsächlich verboten sein könnte | Foto: © W. Heiber Fotostudio #56314660 – stock.adobe.com

Uneinigkeiten im Voraus vermeiden

Um einem Nachbarschaftsstreit präventiv aus dem Weg zu gehen, ist unweigerlich rücksichtsvolles Grillen angesagt. Damit sind auch Lärm und sonstige Störungen gemeint.

Des Weiteren kann Streit vermieden werden, indem Auslöser von vornherein so gering wie möglich gehalten werden.

So könnte zum Beispiel anstelle eines Holzofengrills ganz einfach auch ein Gas- oder Elektrogrill verwendet werden, um erst gar keinen übermäßigen Rauch zu produzieren. Dies tut ganz nebenbei nämlich auch der Umwelt unheimlich gut. Für wen ein Verzicht auf den Holzkohlegrill auf keinen Fall in Frage kommt, der sollte zumindest Kohle von guter Qualität verwenden.

Diese stammt meist von Harthölzern wie etwa Laubhölzer und besitzen einen hohen Kohlenstoffgehalt sowie eine gute Brennleistung. Anstelle der Kohle können alternativ auch Briketts aus Kokosnussschalen verwendet werden. Auch der Verzicht auf Brandbeschleuniger wirkt sich positiv auf die Rauchentwicklung aus.
Eine ausreichende Sauerstoffzufuhr und die Verwendung eines Anzündkamins oder einer Heißluftpistole bringen ähnliche Erfolge wie Spiritus. Außerdem sollte am besten kein Fett auf die heiße Glut tropfen, dann das verursacht ebenfalls Rauch. Nach dem Grillen sollte die Glut auch nicht abgelöscht werden. Das Ausbrennen reicht vollkommen.