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Tipps zur Haustierhaltung in Mietwohnungen

Haustierhaltung in Mietwohnungen
Tipps zur Haustierhaltung in Mietwohnungen | Foto: © silverkblack #279129906 – stock.adobe.com

Vom Hund über Katzen bis hin zu Kaninchen oder Exoten: Nicht in allen Mietshäusern sind Haustiere gern gesehene Gäste. Doch häufig haben Vermieter zu diesem Thema nur wenig Mitspracherecht. Diese Regelung bedeutet im Gegenzug allerdings nicht, dass Mieter jedes beliebige Tier als Heimtier auswählen dürfen.

Keine generellen Regelungen

In einer Mietwohnung oder einem Mietshaus lebende Heimtiere sorgen Diskrepanzen zwischen Mieter und Vermieter immer wieder für Unmut. Zu der Frage, welche Tiere unter welchen Bedingungen in den eigenen vier Wänden gehalten werden dürfen, existieren schließlich keine grundsätzlichen rechtlichen Regelungen.
Allerdings gibt es mittlerweile einige Gerichtsurteile, die entsprechende Richtlinien vorgeben. Daran müssen sich alle Beteiligten orientieren.

Mietwohnung oder einem Mietshaus lebende Heimtiere
In einer Mietwohnung oder einem Mietshaus lebende Heimtiere sorgen Diskrepanzen zwischen Mieter und Vermieter immer wieder für Unmut | Foto: © Pixel-Shot #573833866 – stock.adobe.com

Was ist ein Erlaubnisvorbehalt?

Generell gilt der Grundsatz, dass ein Vermieter eine Haltung von Heimtieren nicht verbieten kann, falls im Mietvertrag keine Regelungen aufgeführt sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die tierischen Mietbewohner Hunde, Katzen, Mäuse oder gar Exoten sind. Jedoch ist es zulässig, im Mietvertrag entsprechende Einschränkungen vorzugeben.

In die meisten Vereinbarungen ist ein sogenannter Erlaubnisvorbehalt inkludiert.

Demzufolge müssen Mieter zuerst die Vermieter fragen, ob diese ein Haustier im eigenen Haushalt aufnehmen dürfen. Eine Antwort auf diese Frage regelt eine spezielle Klausel. Diese Klausel entscheidet darüber, inwiefern Vermieter nur über den Kauf der Tiere informiert werden müssen oder deren Erlaubnis erforderlich ist. Doch auch in diesem Fall dürfen Vermieter die Haustierhaltung nicht generell unterbinden.

Ein Hund als Haustier: Die Rasse entscheidet

Das heißt wiederum, dass Vermieter ihr Entscheidungsrecht je nach Einzelfall begründen müssen. Sie müssen beispielsweise ausdrücklich erklären, weshalb ein Mieter „klassische Haustiere“ wie einen Hund oder eine Katze nicht halten darf.

Zudem ist es ausgeschlossen, dass ein Vermieter einem Mieter die Haltung dieser Tiere gestatten und einem anderen verbieten kann. Ein mögliches Argument für diese Begründung ist jedoch die Wahl der Rasse.

Katze als Haustier in der Wohnung
Vermieter müssen beispielsweise ausdrücklich erklären, weshalb ein Mieter „klassische Haustiere“ wie einen Hund oder eine Katze nicht halten darf | Foto: © maryviolet #268042523 – stock.adobe.com

Kein generelles Verbot für Hundehaltung

Vermieter haben kein generelles Recht, um Hundehaltung zu verbieten. Rechtliche Basis ist ein höchstrichterliches Urteil des BGH vom 20. März 2013, das der BGH über Haustierhaltung betätigte. Demzufolge ist ein generelles Haltungsverbot für Hunde und Katzen in einer Mietwohnung nicht gestattet. Wie die Richter gemäß § VIII ZR 168/12 bestätigten, sind entsprechende im Mietvertrag berücksichtigte Klauseln unwirksam.

Derartige Regelungen gelten als Benachteiligung für Mieter, da eine Haltung von Hunden und Katzen dadurch rücksichts- und ausnahmslos verboten wird.
Diese Unwirksamkeit eines allgemeingültigen Verbots führt allerdings nicht dazu, dass Mieter bei der Tierhaltung keine Rücksicht auf andere Personen nehmen müssen. Vielmehr ist es laut § 535 Abs. 1 BGB unerlässlich, je nach Einzelfall spezifische Interessen und Belange von allen Mietvertragsparteien abzuwägen. Generelle Haustierverbote sind demzufolge nicht zulässig.

Diesen Haustieren müssen Vermieter nicht zustimmen

Ein im Mietvertrag geregelter Erlaubnisvorbehalt gilt im Regelfall ausschließlich für größere Tiere. Generell dürfen Vermieter einer Kleintierhaltung in Wohnungen nicht widersprechen.

Dieser Kategorie gehören alle Haustiere an, die in Terrarien, Aquarien und Käfigen leben.

Demzufolge dürfen Mieter Tiere wie Kaninchen, Vögel, Hamster, Ratten oder Goldfische problemlos im eigenen Zuhause halten.

Haustierhaltung: Wie viele Tiere sind gestattet?

Auch wenn eine Tierhaltung von Hunden, Katzen & Co. in einer Mietwohnung erlaubt ist, dürfen Mieter nicht mit einer unbegrenzten Anzahl an Tieren zusammen leben. Eine wichtige Grundlage zu diesem Thema ist das ortsübliche Maß. Einem Urteil des Oberlandesgerichts München mit dem Aktenzeichen 5 U 7178/89 zufolge ist in aller Regel von zwei Haustieren die Rede. Zudem bestimmt die Größe der Unterkunft über die Anzahl an Tieren. Unter anderem ist in einer Einzimmerwohnung auch nur ein Haustier erlaubt.