Wirtschaftsprüfer
Es gibt Fälle, in denen es unumgänglich ist, einen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen: Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss dem Gesetz nach einer Wirtschaftsprüfung unterziehen. Das Heranziehen einer Wirtschaftsprüfung kann jedoch auch eine vertrauensbildende Investition sein. Andere Unternehmen, aber auch Privatpersonen, können einen Wirtschaftsprüfer beauftragen, um eine belastbare Verhandlungsbasis gegenüber Gläubigern oder bei Investitionsvorhaben zu erhalten. Beim Einbringen von Vermögensgegenständen in ein Unternehmen muss der Wirtschaftsprüfer eine Expertise abgeben, wenn im Gegenzug Gesellschaftsrechte gewährt werden.
Die Leistungen einer Wirtschaftsprüfung
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist ohne Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gar nicht möglich, da zunächst eine Eröffnungsbilanz und Gründungsprüfung notwendig sind. Soll die Gründung dann mit einer Sacheinlage erfolgen, ist die Sacheinlagenprüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unumgänglich. Nur auf dieser Grundlage kann eine Sacheinlage überhaupt wertmäßig eingeordnet und akzeptiert werden, um dann die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister vornehmen zu können.
Der Nutzen einer Wirtschaftsprüfung
Bei größeren Unternehmen macht ein ständiges Kontrollsystem durch einen Wirtschaftsprüfer durchaus Sinn, da es intern alle Abläufe regelt und kontrollierbar macht. Der Wirtschaftsprüfer wird aber auch bei Unternehmensbewertungen, Analysen oder der Beurteilung der Kreditfähigkeit eingeschaltet. Steht eine Firmensanierung an, untersucht die Wirtschaftsprüfung die Pläne und Vorhaben auf ihre Wertigkeit. Eine Wirtschaftsprüfung ist also keinesfalls, wie so oft, negativ zu sehen. Im Gegenteil: Wirtschaftsprüfer sollten feste Bestandteile eines Unternehmens sein.
Wirtschaftsprüfung beauftragen
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