Allgemeine Geschäftsbedingungen der salesworker.com GmbH für die Nutzung der Online-Bewertungsfunktionalität
1. Angebotene Leistungen
Die salesworker.com GmbH (im Folgenden: salesworker) bietet Nachfragern von konkreten Waren oder Dienstleistungen (im Folgenden: Endkunden) mittels der Internetplattform www.geprueft.de bzw. www.geprüft.de oder auch sonstigen Internetplattformen (im Folgenden: Internetplattform) die Möglichkeit, ihre Anfrage auf der Internetplattform einzustellen und sich von salesworker potentielle Vertragspartner (im Folgenden: Dienstleister) vorschlagen zu lassen. salesworker greift dabei auf bei salesworker registrierte Dienstleister zurück, die für die Vermittlung einer Endkundenanfrage an salesworker ein Entgelt zahlen.
2. Geltung dieser AGB
salesworker erbringt jegliche Leistung gegenüber Endkunden ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Endkunden wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Änderungen der AGB
Änderungen der AGB werden durch die Bereitstellung auf der Internetplattform bekannt gegeben. Die Endkunden werden über Änderungen der AGB schriftlich oder per E-Mail informiert. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen wird.
4. Einstellung von Anfragen durch den Endkunden und Weiterleitung durch salesworker
Der Endkunde darf nur ernst gemeinte Anfragen auf der Internetplattform einstellen. Es obliegt dem Endkunden, eine möglichst umfassende und präzise Beschreibung der zu liefernden Waren oder zu erbringenden Leistungen zu geben, damit salesworker die Anfrage an die passenden Dienstleister weiterleiten und der Dienstleister ein genaues Angebot für die nachgefragte Leistung erstellen kann.
Die bei der Einstellung abgefragten Kundendaten dienen ausschließlich zu dem Zweck, Dienstleistern die Kontaktaufnahme zum Endkunden zu ermöglichen. salesworker wird die Anfrage zusammen mit den Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, EMail) nach eigenem freien Ermessen an eine solche Anzahl von Dienstleistern und solche Dienstleister weiterleiten, die aus Sicht von salesworker geeignet sind, die vom Endkunden nachgefragten Waren zu liefern bzw. Dienstleistungen zu erbringen. Der Endkunde erklärt sich mit der Platzierung einer Nachfrage auf der Internetplattform ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Daten an die betreffenden Dienstleister weitergeleitet werden.
Durch die Einstellung einer Nachfrage gibt der Endkunde im Hinblick auf die zu beauftragende Lieferung oder Dienstleistung noch kein verbindliches Angebot ab. Vielmehr lässt er dadurch ihm noch unbekannte Dienstleister auffordern, ihrerseits dem Endkunden ein Angebot zukommen zu lassen. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Endkunde ein Angebot des Dienstleisters annimmt.
5. Grenzen der Tätigkeit von salesworker
salesworker leitet die Anfrage des Endkunden lediglich an den oder die Dienstleister weiter. Ein mögliches Vertragsverhältnis bezüglich der beauftragten Leistung kommt ausschließlich zwischen dem Endkunden und dem Dienstleister zustande.
Selbst in dem Falle, dass ein Dienstleister von anderen Endkunden in der Vergangenheit sehr gute Bewertungen erhalten hat, kann salesworker keine Haftung dafür übernehmen, dass im konkreten Einzelfall der Dienstleister dem Endkunden ein für diesen akzeptables Angebot unterbreitet oder die vom Endkunden nachgefragte Leistung fristgerecht und zur Zufriedenheit des Endkunden ausführt. Ebenso wenig steht salesworker dafür ein, dass der von salesworker vorgeschlagene Dienstleister der geeignete Fachmann für den konkreten Auftrag ist.
6. Bewertung des Dienstleisters durch den Endkunden
Der Endkunde hat die Möglichkeit, den Dienstleister nach Abwicklung des erteilten Auftrags auf dem Internetportal zu bewerten. Hierzu wird dem Endkunden von dem Dienstleister möglicherweise eine entsprechende Bitte zugehen. Sofern sich der Kunde gegenüber dem Dienstleister einverstanden erklärt hat, wird möglicherweise salesworker beim Endkunden telefonisch nachfragen, ob er mit dem Dienstleister zufrieden war und ob ein Auftrag zustande gekommen ist.
Als Gegenleistung für die für den Endkunden unentgeltliche Vermittlung eines Dienstleisters räumt der Kunde mit der Abgabe seiner Bewertung salesworker das unwiderrufliche, exklusive und zeitlich unbefristete Nutzungsrecht an der Bewertung hinsichtlich aller derzeit bekannter Nutzungsarten ein. salesworker ist damit insbesondere berechtigt, die Bewertung auf dem Internetportal einzustellen und dem Dienstleister das Recht zu erteilen, die Bewertung zu eigenen Marketingzwecken zu verwenden.
Der Endkunde ist nur dann berechtigt, eine Bewertung zurückzuziehen oder zu ändern, wenn der Endkunde aufgrund eines rechtskräftigen Urteils oder aufgrund einer vergleichsweisen Vereinbarung, auch zur Vermeidung eines Rechtsstreits, sich zur Abänderung seiner ursprünglichen Bewertung gegenüber dem Dienstleister oder Dritten verpflichtet hat.
7. Vorbehalt der Einstellung unentgeltlich angebotener Leistungen
salesworker behält sich das Recht vor, die derzeit unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit des Internetportals für Endkunden, auch ohne jegliche Vorankündigung, einzustellen oder einzelne oder sämtliche Angebote oder Produkte ab einen alleine im Ermessen von salesworker liegenden Zeitpunkt nur noch gegen Entgelt zu erbringen. salesworker ist bemüht, derartige Änderungen mit einer Frist von wenigstens 14 Tagen im Voraus anzukündigen.
8. Haftung von salesworker
salesworker haftet gegenüber dem Endkunden unbeschränkt in Fällen von eigenem Vorsatz und eigener grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Körper, Leib und Leben durch salesworker.
Bei den von salesworker vermittelten Dienstleistungen handelt es sich nicht um Erfüllungsgehilfen von salesworker. Daher haftet salesworker unter keinen Umständen für pflichtwidriges Verhalten der Dienstleister.
9. Umgang mit Daten
salesworker wird die Daten des Endkunden nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften so lange speichern, als dies zum Zweck der Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der salesworker.com GmbH für die Erbringung von Dienstleistungen und Bereitstellung von Infrastruktur gegenüber gewerblichen Kunden
1. Angebotene Leistungen
Die salesworker.com GmbH (im Folgenden: salesworker) bietet interessierten Gewerbetreibenden oder Angehörigen freier Berufen (im Folgenden: Dienstleister) verschiedene Dienstleistungen im Hinblick auf die Generierung neuer Kunden und die Steigerung der Produkt- und Servicequalität des Dienstleisters an. Grundlage ist die Internetplattform www.geprueft.de bzw. www.geprüft.de oder auch sonstige Internetplattformen (im Folgenden: Internetplattform), auf welcher salesworker Endkunden die Möglichkeit bietet, für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen gezielt einen Anbieter zu suchen. salesworker leitet derartige Anfragen an Dienstleister weiter, eröffnet die Möglichkeit zur Einholung von Bewertungen des Dienstleisters durch die Endkunden und bietet die Prüfung und Analyse derartiger Bewertungen sowie die Erteilung einer Auszeichnung an. Zudem stellt salesworker dem Dienstleister die Möglichkeit zur Präsentation im Internet bereit.
2. Geltung dieser AGB
salesworker erbringt jegliche Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Dienstleisters wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
3. Änderungen der AGB
Änderungen der AGB werden durch die Bereitstellung auf der Internetplattform bekannt gegeben. Die Dienstleister werden über Änderungen der AGB schriftlich oder per E-Mail informiert. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen wird.
4. Aufnahme als Dienstleister bei salesworker
Der Dienstleister wird nur dann als Dienstleister bei salesworker aufgenommen, wenn ein Antrag des Dienstleisters durch salesworker in Textform oder Schriftform angenommen wird. Es steht im alleinigen Ermessen von salesworker, ob der Dienstleister aufgenommen wird oder nicht. salesworker kann die Aufnahme davon abhängig machen, dass der Dienstleister eine Gewerbeanmeldung oder sonstige Dokumente vorlegt. Stillschweigen von salesworker gilt nicht als Annahme einer Bestellung.
Sofern salesworker dies so vorsieht, ist zur Aufnahme als Dienstleister bei salesworker eine Registrierung des Dienstleisters auf der Internetplattform erforderlich, wobei dem Dienstleister dann auch entsprechende Zugangsdaten übermittelt werden.
5. Grenzen der Tätigkeit von salesworker
salesworker erbringt lediglich bestimmte Dienstleistungen im Hinblick auf einen möglichen Vertragsabschluss zwischen dem Dienstleister und dem Endkunden sowie im Hinblick auf die Verbesserung des Marktauftritts und der Servicequalität des Endkunden.
salesworker haftet weder dafür, dass es tatsächlich zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Dienstleister und dem Endkunden kommt, noch für die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Endkunden. Möglicherweise vom Dienstleister an salesworker zu zahlende Entgelte sind nicht davon abhängig, ob der Dienstleister tatsächlich vom Endkunden beauftragt oder bezahlt wird.
6. Zulässige Tätigkeiten des Dienstleisters
Sind für den Verkauf bestimmter Waren oder die Erbringung bestimmter Dienstleistungen besondere gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen, insbesondere Qualifikationen erforderlich (z.B. Installation von Gas, Wasser, Strom, ärztliche oder juristische Tätigkeiten etc.), so garantiert der Dienstleister gegenüber salesworker mit seiner Anmeldung, dass er über die notwendigen Qualifikationen verfügt.
7. Bereitstellung einer Profilseite, Verwendung der Einladungsfunktion
salesworker stellt dem Dienstleister, soweit dies im vereinbarten Leistungsumfang enthalten ist, eine Profilseite in Form einer Unterseite von www.geprueft.de bereit, auf welcher der Dienstleister sich auf Grundlage eines von salesworker vorgegebenen Schemas präsentieren kann (im Folgenden: Profilseite).
Der Dienstleister alleine ist dafür verantwortlich, dass er nur zulässige Waren und Dienstleistungen anbietet (s.o. Ziff. 5.) und dass die eingestellten Texte und Bilder nicht gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere nicht wettbewerbswidrig sind oder pornographische, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder volksverhetzende Inhalte umfassen. Der Dienstleister hat darauf zu achten, dass die Angaben im Impressum der Profilseite vollständig und korrekt sind.
Unbeschadet der alleinigen Verantwortung des Dienstleisters behält salesworker sich vor, bestimmte Inhalte abzulehnen.
Die Verwendung der Einladungsfunktion für Spam-Werbung (unzumutbar belästigende Werbung im Sinne von § 7 UWG) ist verboten.
8. Weiterleitung von Leads
salesworker leitet dem Dienstleister Kundenanfragen auf die nachfolgend beschriebene Weise weiter. Sucht ein Endkunde eine bestimmte Dienstleistung nach, so leitet salesworker diese Anfrage in anonymisierter Form an solche Dienstleister weiter, für welche nach Auffassung von salesworker die Nachfrage im Hinblick auf das Angebotsspektrum und den örtlichen Einzugsbereich passt. Kommt eine Vielzahl von Dienstleistern in Betracht, so bestimmt salesworker nach alleinigem Ermessen, an wie viele Dienstleister die Anfrage weitergeleitet wird.
Der Dienstleister kann die vollständige Anfrage einschließlich der Daten des Endkunden (im Folgenden: Lead) gegen eine Vermittlungsgebühr von salesworker erwerben, deren Höhe sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergibt. Das Recht von salesworker, den Lead auch an sonstige Dritte zu veräußern, bleibt unberührt.
Der Dienstleister kann binnen 48 Stunden nach Erhalt einen Lead zurückweisen, wenn erkennbar ist, dass die angegebenen Kontaktdaten des Endkunden unkorrekt sind oder der Endkunde die nachgefragten Waren oder Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Übermittlung des Leads bereits anderweitig beauftragt hatte.
Der Dienstleister verpflichtet sich, den vollständigen Lead ausschließlich zur Anbahnung des Vertragsverhältnisses mit dem Endkunden im Hinblick auf die konkret angefragte Ware oder Dienstleistung zu nutzen.
9. Nutzung der Auszeichnung
Soweit die entsprechenden von salesworker festgelegten Voraussetzungen vorliegen, verleiht salesworker dem Dienstleister ein Prädikat mit einer gewissen Anzahl Sterne und einer Benotung (im folgenden. Auszeichnung). salesworker räumt dem Dienstleister für die Dauer der Laufzeit des Dienstleistungsvertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die Auszeichnung genau in der verliehenen Form für eigene Werbezwecke zu verwenden, sowohl in Online- als auch in Printmedien. Das Datum der Verleihung ist in der Auszeichnung selbst angegeben. Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrags hat der Dienstleister die Online-Nutzung der Auszeichnung unverzüglich zu unterlassen. Printmedien dürfen noch für einen Zeitraum von 2 Monaten aufgebraucht werden.
Beabsichtigt der Dienstleister, die Auszeichnung in Printmedien oder in sonstiger gegenständlicher Weise (z.B. auf Produktverpackungen) in einer Auflage größer als 10.000 Stück zu verwenden, ist die vorherige schriftliche Zustimmung von salesworker erforderlich.
10. Telefonische Befragung von Kunden
Soweit der Dienstleister salesworker mit der telefonischen Befragung von Kunden beauftragt, versichert er gleichzeitig, dass die betreffenden Kunden mit einer telefonischen Befragung einverstanden sind.
11. Prüfung von Kundenbewertungen
Soweit salesworker aufgrund spezieller Beauftragung durch den Dienstleister eine Prüfung von Kundenbewertungen durchzuführen hat, betrifft dies lediglich eine stichprobenartige Überprüfung im Hinblick auf die Authentizität der Kunden des Dienstleisters. Die Prüfungsverpflichtung von salesworker erstreckt sich unter keinen Umständen auf die sachliche Richtigkeit, die Angemessenheit oder die rechtliche Zulässigkeit von Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen der Kunden.
12. Bereitstellung einer Tracking-Telefonnummer
Soweit der Dienstleister salesworker als Zusatzoption kostenpflichtig mit der Bereitstellung einer Telefonnummer beauftragt hat, die u.a. auf der Profilseite des Dienstleisters angegeben werden soll (im Folgenden: Tracking-Rufnummer), gilt folgendes:
salesworker wird bei einem von salesworker ausgewählten Telefondienstleister für den Dienstleister eine Telefonnummer beauftragen. Vertragspartner dieses Telekommunikationsdiensleistungsvertrags sind ausschließlich salesworker und der Telefonanbieter. Als Zuteilungsnehmer im telekommunikationsrechtlichen Sinne wird der Dienstleister mit der Adresse seiner Niederlassung angegeben. Solange der Vertrag zwischen dem Dienstleister und salesworker über die Bereitstellung der Tracking-Rufnummer läuft, ist die Vergütung des Telefondienstleisters in der vom Dienstleister an salesworker zu zahlenden Vergütung enthalten, d.h. salesworker kommt für diese Kosten auf.
Der Dienstleister erklärt sein Einverständnis damit, dass die Rufnummern der unter der Trackung-Rufnummer auflaufenden Anrufe von salesworker zur Feststellung der generierten Volumina gespeichert werden, wobei die letzten 3 Ziffern unkenntlich gemacht werden. Die Abrechnung für die Generierung der Leads geschieht in diesen Fällen, abweichend von Ziff. 8., in der Regel nicht auf Einzelfallbasis sondern auf Grundlage einer volumenabhängigen Pauschalvergütung, deren Höhe sich aus der Preisliste von salesworker ergibt.
Nach Beendigung der Zusatzoption über die Bereitstellung der Tracking-Rufnummer oder nach Ausscheiden des Dienstleisters als Dienstleister bei salesworker ist der Dienstleister berechtigt, von salesworker die Überlassung der Tracking-Rufnummer zu verlangen. Dabei fällt eine Bearbeitungsgebühr an, deren Höhe sich aus der Preisliste von salesworker ergibt.
13. Kommunikation zwischen salesworker und dem Dienstleister
Der Dienstleister wird salesworker eine aktuelle E-Mail-Adresse bekannt geben, unter welcher salesworker dem Dienstleister alle für das Vertragsverhältnis relevanten Mitteilungen zukommen lassen kann. Der Dienstleister kann sich an salesworker über alle möglichen Kontaktkanäle (Telefon, Telefax, Post, E-Mail) wenden.
14. Vorbehalt der Einstellung unentgeltlich angebotener Leistungen
salesworker bietet derzeit sowohl unentgeltliche als auch kostenpflichtige Leistungen an. salesworker behält sich das Recht vor, die derzeit unentgeltliche Erbringung von Dienstleistungen bzw. unentgeltliche Bereitstellung von Infrastruktur auch ohne jegliche Vorankündigung einzustellen oder einzelne oder sämtliche Angebote oder Produkte ab einen alleine im Ermessen von salesworker liegenden Zeitpunkt nur noch gegen Entgelt zu erbringen. salesworker ist bemüht, derartige Änderungen mit einer Frist von wenigstens 14 Tagen im Voraus anzukündigen.
15. Abrechnung von kostenpflichtigen Dienstleistungen
Erbringt salesworker gegenüber dem Dienstleister kostenpflichtige Dienstleistungen, so erfolgt die Abrechnung der Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit monatlich auf Grundlage der vereinbarten Vergütung. Die Rechnung wird jeweils am letzten des Monats gestellt. salesworker ist berechtigt, die Rechnung nach eigener Wahl entweder per Post oder per e-mail zu versenden.
Eine Überweisung durch den Vertragspartner hat innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. salesworker ist berechtigt, für jede Mahnung einen pauschalen Mahnkostenbetrag in Höhe von € 10,00 zu erheben.
16. Preisanpassungen
salesworker behält sich vor, die in der Preisliste auf der Internetplattform angegebenen Entgelte jederzeit anzupassen. Soweit Preisanpassungen sich zum Nachteil des Vertragspartners auswirken, ist salesworker verpflichtet, diese mit einer Vorfrist von wenigstens einem Monat vor Inkrafttreten der Änderung gegenüber dem Vertragspartner schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Aufgrund der allgemeinen Kündigungsregelungen gemäß Ziff. 18. dieser AGB hat der Vertragspartner stets die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis vor Inkrafttreten der Preisänderung zu beenden.
17. Einräumung sonstiger Rechte während der Vertragslaufzeit
salesworker räumt dem Vertragspartner nur für den Zeitraum, in welchem er als Dienstleister bei salesworker aufgenommen ist, das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht ein
- an von salesworker übermittelten Kundenbewertungen,
- an von salesworker erstellten Analysen, Statistiken, Mustertexten,
- an der über die Internetplattform zugänglichen Software und Infrastruktur.
Alle Nutzungsrechte werden lediglich zu dem Zwecken Werbung und Marketing, gleichgültig ob online oder auf Papiermedien, und nur in dem Umfang übertragen, als dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrags hat der Vertragspartner die Verwendung unverzüglich einzustellen
18. Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeiten
Für das das Produkt Qualitätspartner läuft nach der Aufnahme als Dienstleister bei salesworker das Vertragsverhältnis zwischen salesworker und dem Dienstleister auf unbestimmte Zeit. Es kann von beiden Parteien jederzeit ohne Frist gekündigt werden.
Die Vertragslaufzeit aller anderen Produkte beträgt entsprechend der vertraglichen Vereinbarung 12 Monate, soweit nicht einzelvertraglich eine abweichende Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mindestens 6 Wochen vor Ablauf des jeweils vereinbarten Vertragszeitraums schriftlich gegenüber der salesworker.com GmbH, Kattenbug 2, 50667 Köln gekündigt wird. Es gilt das Datum des Poststempels.
Für zusätzlich beauftragte Zusatzoptionen, für welche der Vertragspartner ein Entgelt zahlt, gelten die vorstehenden Regelungen für die Laufzeit und die Kündigung durch den Dienstleister entsprechend. salesworker kann derartige kostenpflichtige Zusatzoptionen, für welche der Vertragspartner ein Entgelt zahlt, ordentlich nur mit einer Frist von wenigstens 6 Wochen zum Ende eines Monats kündigen.
Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund.
19. Vertraulichkeit von Zugangsdaten
Soweit der Dienstleister von salesworker Zugangsdaten für den Zugang zur Internetplattform oder zu einem für den Vertragspartner auf der Internetplattform eingerichteten Konto erhält, ist er verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.
20. Haftung von salesworker
salesworker haftet gegenüber dem Dienstleister unbeschränkt in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Gesundheit, Leib und Leben.
In Fällen einfacher Fahrlässigkeit kommt eine Haftung von salesworker allenfalls dann in Betracht, wenn salesworker eine vertragliche Verpflichtung verletzt hat, deren Einhaltung für die Durchführung des Vertrags von wesentlicher Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. In derartigen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ausgeschlossen ist jegliche Haftung von salesworker für reine Vermögensschäden sowie für Datenverluste des Vertragspartners, soweit diese durch ordnungsgemäße Datensicherung durch den Vertragspartner hätten vermieden werden können.
21. Freistellung von salesworker und Sperrung des Dienstleisters
Der Dienstleister stellt salesworker von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung der Verpflichtungen des Dienstleisters aus Ziff. 6., Ziff. 7 2. Absatz, Ziff. 10 oder Ziff. 19 zurückgehen.
Darüber hinaus ist salesworker in derartigen Fällen berechtigt, die Kommunikation des Vertragspartners über die Internetplattform nach außen so lange zu sperren, bis vorhandene Zuwiderhandlungen abgestellt werden. Dies lässt einen bestehenden Vergütungsanspruch von salesworker unberührt.
22. Umgang mit Daten
salesworker wird die Daten des Dienstleisters nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften so lange speichern, als dies zum Zweck der Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
salesworker behält sich das Recht vor, zur Bereitstellung von Speicherkapazitäten einen Subunternehmer heranzuziehen, wobei diesem die vorstehenden Verpflichtungen auferlegt werden. Darüber hinaus wird salesworker vertraglich sicherstellen, dass die physische Speicherung der Daten ausschließlich im räumlichen Bereich der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraum stattfindet.
23. Übertragung von Rechten durch den Vertragspartner
Der Dienstleister ist nicht berechtigt, Rechte aus einem zustande gekommenen Vertragsverhältnis, insbesondere das Recht zum Erhalt bestimmter Dienstleistungen von salesworker, auf Dritte zu übertragen.
24. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Dienstleister ist zur Aufrechnung gegen salesworker nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch salesworker anerkannt wurden. Der Dienstleister kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
25. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des deutschen Internationalen Privatrechts und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien oder im Zusammenhang damit ist Köln.
Stornobedingungen
Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, unter welchen Voraussetzungen wir Kundenanfragen nicht berechnen (100% Storno). Eine Stornierung ist ausschließlich möglich, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen zutrifft:
| Grund | Gutschrift |
|---|---|
|
Kunde existiert nicht.
?
Wir kontrollieren alle Anfragen vor der Weitergabe an den Dienstleister. Wir bemühen uns um eine bestmögliche Leadqualität. Sollte sich ein Kunde doch einmal als nicht existent herausstellen, wird die Kundenanfrage natürlich nicht berechnet!
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100% |
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Kunde nachweislich nicht erreichbar und weitere Nummer nicht recherchierbar. Nachricht per E-Mail wurde trotz Wartefrist von 7 Tagen nicht beantwortet.
?
Senden Sie uns eine Kopie der E-Mail-Nachricht zu. Sollten Sie den Kunden telefonisch nicht erreichen, informieren Sie uns bitte umgehend!
|
100% |
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Kunde hat bereits vor der Anfrage einen anderen Dienstleister beauftragt.
?
Häufig wird diese Aussage als Vorwand genutzt. Fragen Sie nach, warum der Kunde sich für das andere Angebot entschieden hat, und ob Sie noch etwas am Angebot verändern können. Diese Frage klären wir normalerweise bereits in unserer Qualitätsprüfung.
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100% |
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Die Wünsche des Kunden stimmen nicht mehr mit unserer Beschreibung überein. Diese Anforderungen können Sie nicht erfüllen.
?
Warum haben sich die Anforderungen des Kunden geändert? Wurde er von einem anderen Dienstleister in eine andere Richtung beraten? Prüfen Sie, ob Sie den Kunden nicht wieder zu seinen ursprünglichen Anforderungen zurückbringen können.
|
100% |
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Kunde hat nach dem Kauf des Leads einen anderen Dienstleister beauftragt.
?
Kurze Reaktionszeiten sind bei geprueft.de wichtig. Um Ihren Erfolg zu maximieren, sollten Sie den Kunden sofort nach Freischaltung der Anfrage kontaktieren. So vermeiden Sie, dass ein anderer Anbieter Ihnen zuvorkommt.
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0% |
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Kunde wollte von vornherein ein Produkt oder eine Dienstleistung beauftragen, die von Ihrem Unternehmen nicht angeboten werden.
?
Vor der Freischaltung der Leads sehen Sie genau, welche Anforderungen der Kunde hat und welche Dienstleistung er wünscht. So können Sie überprüfen, ob der Auftrag Ihrem Profil entspricht. Ist dies nicht der Fall, können Sie ggf. den Auftrag an ein Partnerunternehmen weiterleiten.
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0% |
|
Kunde will den Auftrag erst innerhalb von einigen Wochen/Monaten vergeben.
?
Bleiben Sie am Kunden dran, auch wenn der Auftrag erst in einigen Wochen ansteht. Wenn Sie ein gutes Angebot abgegeben haben, bekommen Sie den Auftrag bestimmt!
|
0% |