Allgemeine Geschäftsbedingungen der salesworker.com GmbH für die Nutzung der Online-Bewertungsfunktionalität

1. Angebotene Leistungen

Die salesworker.com GmbH (im Folgenden: salesworker) bietet über ihre Internetplattform www.geprueft.de bzw. www.geprüft.de oder über sonstige Internetplattformen (im Folgenden: Internetplattform) Kunden (im Folgenden: Kunden) von Gewerbetreibenden oder Angehörigen freier Berufe (im Folgenden: gewerbliche Dienstleister) die Möglichkeit, die Qualität der Dienstleistung zu bewerten, welche ein gewerblicher Dienstleister gegenüber einem Kunden erbracht hat. salesworker bietet den Kunden darüber hinaus an, in gewissen Abständen über neue Bewertungen oder sonstige interessante Themen informiert zu werden. Die Details ergeben sich aus der auf der Internetplattform einsehbaren Leistungsbeschreibung.

2. Geltung dieser AGB

salesworker erbringt die vorgenannten Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Änderungen der AGB

Änderungen der AGB werden durch die Bereitstellung auf der Internetplattform bekannt gegeben. Die Kunden werden über Änderungen der AGB schriftlich oder per E-Mail informiert. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen wird.

4. Begründung eines Vertragsverhältnisses

Ein Vertragsverhältnis zwischen salesworker und dem Kunden, welches zur Benutzung der Internetplattform berechtigt, kommt dadurch zustande, dass sich der Kunde über die Internetplattform bei salesworker registriert. Im Rahmen der Registrierung werden dem Kunden auch Zugangsdaten übermittelt.

Sofern salesworker dies so vorsieht, ist zur Begründung eines Vertragsverhältnisses eine Registrierung des Kunden auf der Internetplattform erforderlich, wobei dem Kunden dann auch Zugangsdaten übermittelt werden.

5. Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeiten

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund.

6. Vorbehalt der Einstellung unentgeltlich angebotener Leistungen

salesworker bietet die hier gegenständlichen Leistungen derzeit unentgeltlich an. salesworker behält sich das Recht vor, die einzelne oder sämtliche Angebote oder Produkte ab einen alleine im Ermessen von salesworker liegenden Zeitpunkt nur noch gegen Entgelt zu erbringen, was dann den Abschluss eines neuen Vertrages erfordert. salesworker ist bemüht, derartige Änderungen mit einer Frist von wenigstens 14 Tagen im Voraus anzukündigen.

7. Vertraulichkeit von Zugangsdaten

Soweit der Kunde von salesworker Zugangsdaten für den Zugang zur Internetplattform oder zu einem für den Kunden auf der Internetplattform eingerichteten Konto erhält, ist er verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Der Kunde wird salesworker sämtliche Schäden erstatten und von sämtlichen Forderungen Dritter freistellen, die auf einen Verlust der Zugangsdaten bzw. auf deren rechtsmissbräuchliche Verwendung durch Dritte zurückgehen.

8. Einräumung von Rechten

salesworker räumt dem Kunden nur für die Dauer der Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der über die Internetplattform zugänglichen Software und Infrastruktur ein.

Umgekehrt räumt der Kunde salesworker ein exklusives, räumlich und zeitlich unbefristetes und übertragbares Nutzungsrecht an vom Kunden im Rahmen des Internetportals möglicherweise eingestellten Bewertungen von und Kommentaren zu gewerblichen Dienstleistern ein.

9. Verantwortlichkeit des Kunden für seine Bewertungen oder Äußerungen

Der Kunde trägt nach außen die alleinige rechtliche Verantwortung für seine im Rahmen des Internetportals abgegebenen Bewertungen oder getätigten Äußerungen, insbesondere auch in strafrechtlicher Hinsicht. salesworker ist nicht verpflichtet, vom Kunden eingestellte Tatsachen- oder Meinungsäußerungen im Hinblick auf sachliche Richtigkeit, Angemessenheit oder rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Ungeachtet dessen behält sich salesworker das Recht vor, die Veröffentlichung einzelner Bewertungen oder Äußerungen eines Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dem Kunden steht das Recht zu, Bewertungen nachträglich zu ändern oder zu entfernen.

10. Telefonische und elektronische Kontaktaufnahme zu Kunden

Soweit der Kunde im Rahmen der Registrierung für den Zugang zum Internetportal nicht abweichende Angaben macht, geht salesworker davon aus, dass der Kunde mit einer telefonischen Kontaktaufnahme zum Zweck der detaillierteren Befragung über die Kundenzufriedenheit und mit der Versendung elektronischer Informationen in Form von Newsletters oder auf andere Weise einverstanden ist. Dem Kunden steht es frei, gegenüber salesworker auch noch zu einem späteren Zeitpunkt mitzuteilen, dass er derartige Formen der Kontaktaufnahme nicht wünscht. Im übrigen gelten die Regelungen der Datenschutzbestimmungen von salesworker.

11. Haftung

salesworker haftet gegenüber dem Kunden unbeschränkt in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

In Fällen einfacher Fahrlässigkeit kommt eine Haftung von salesworker allenfalls dann in Betracht, wenn salesworker eine vertragliche Verpflichtung verletzt hat, deren Einhaltung für die Durchführung des Vertrags von wesentlicher Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. In derartigen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ausgeschlossen ist jegliche Haftung von salesworker für reine Vermögensschäden sowie für Datenverluste des Kunden, soweit diese durch ordnungsgemäße Datensicherung durch den Vertragspartner hätten vermieden werden können.

12. Umgang mit Daten

salesworker wird die Daten des Kunden nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften so lange speichern, als dies zum Zweck der Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist und auch zur Kontaktaufnahme im Sinne von Ziff. 10. dieser AGB nutzen.

Soweit salesworker dem Vertragspartner ein Benutzerkonto zur Verfügung stellt, verpflichtet sich salesworker, die darin enthaltenen Daten selbst nicht einzusehen und auch Dritten nicht zugänglich zu machen. Etwas anderes gilt nur gegenüber öffentlichen Stellen, soweit diese aufgrund Gesetzes oder gerichtlicher Entscheidung einen Auskunftsanspruch geltend machen.

salesworker behält sich das Recht vor, zur Bereitstellung von Speicherkapazitäten einen Subunternehmer heranzuziehen, wobei diesem die vorstehenden Verpflichtungen auferlegt werden. Darüber hinaus wird salesworker vertraglich sicherstellen, dass die physische Speicherung der Daten ausschließlich im räumlichen Bereich der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraum stattfindet.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des deutschen Internationalen Privatrechts und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG). Sofern der Kunde Unternehmer ist oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien oder im Zusammenhang damit.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der salesworker.com GmbH für die Erbringung von Dienstleistungen und Bereitstellung von Infrastruktur gegenüber gewerblichen Kunden

1. Angebotene Leistungen

Die salesworker.com GmbH (im Folgenden: salesworker) bietet interessierten Gewerbetreibenden oder Angehörigen freier Berufen (im Folgenden: Vertragspartner) verschiedene Dienstleistungen im Hinblick auf die Steigerung der Produkt- und Servicequalität des Vertragspartners an. Dabei stellt salesworker mit Ihrer Internetplattform www.geprueft.de bzw. www.geprüft.de oder auch sonstigen Internetplattformen (im Folgenden: Internetplattform) insbesondere die technischen Voraussetzungen bereit, damit Kunden des Vertragspartners vom Vertragspartner diesem gegenüber erbrachte Leistungen bewerten können. Zudem bietet salesworker, je nach dem vom Vertragspartner gewählten Produkt, Dienstleistungen von der Prüfung und Analyse entsprechender Bewertungen bis hin zur Erteilung von Zertifizierungen, sowie technische Infrastruktur zur Darstellung des Vertragspartners und Kommunikation im Internet an. Die Details ergeben sich aus der auf der Internetplattform einsehbaren Produktbeschreibung und Preisliste.

2. Geltung dieser AGB

salesworker unterbreitet Angebote und erbringt jegliche Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3. Änderungen der AGB

Änderungen der AGB werden durch die Bereitstellung auf der Internetplattform bekannt gegeben. Die Vertragspartner werden über Änderungen der AGB schriftlich oder per E-Mail informiert. Die Änderungen gelten als akzeptiert, sofern diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen wird.

4. Begründung eines Vertragsverhältnisses

Ein Vertragsverhältnis zwischen salesworker und dem Vertragspartner kommt nur zustande, wenn ein Antrag des Vertragspartners durch salesworker in Textform oder Schriftform angenommen wird. Es steht im alleinigen Ermessen von salesworker, ob ein Vertrag geschlossen wird oder nicht. Stillschweigen von salesworker gilt nicht als Annahme einer Bestellung.

Sofern salesworker dies so vorsieht, ist zur Begründung eines Vertragsverhältnisses eine Registrierung des Kunden auf der Internetplattform erforderlich, wobei dem Vertragspartner dann auch Zugangsdaten übermittelt werden.

Ein Vertragsverhältnis zwischen salesworker und dem Vertragspartner kann entweder die Lieferung einzelner Materialien (Kaufvertrag) oder die Erbringung von Dienstleistungen und Bereitstellung von Infrastruktur für eine bestimmte Dauer (im Folgenden: Dienstleistungsvertrag) beinhalten.

5. Vertragsdauer und Kündigungsmöglichkeiten

Ein Dienstleistungsvertrag läuft, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart haben, auf unbestimmte Zeit. Er kann vom Vertragspartner jederzeit mit Wirkung zum Ende des jeweils laufenden Vertragsmonats gekündigt werden, wobei es auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bei salesworker ankommt. salesworker kann einen Dienstleistungsvertrag, bei welchem der Vertragspartner ein Entgelt zahlt, ordentlich nur mit einer Frist von wenigstens 6 Wochen zum Ende eines Vertragsmonats kündigen. Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund.

6. Vorbehalt der Einstellung unentgeltlich angebotener Leistungen

salesworker bietet derzeit unentgeltliche und kostenpflichtige Leistungen an. salesworker behält sich das Recht vor, die derzeit unentgeltliche Erbringung von Dienstleistungen bzw. unentgeltliche Bereitstellung von Infrastruktur auch ohne jegliche Vorankündigung einzustellen oder einzelne oder sämtliche Angebote oder Produkte ab einen alleine im Ermessen von salesworker liegenden Zeitpunkt nur noch gegen Entgelt zu erbringen, was dann den Abschluss eines neuen Vertrages erfordert. salesworker ist bemüht, derartige Änderungen mit einer Frist von wenigstens 14 Tagen im Voraus anzukündigen.

7. Abrechnung von Dienstleistungsverträgen

Besteht zwischen den Parteien ein Dienstleistungsvertrag, so erfolgt die Abrechnung der Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit vertragsmonatlich auf Grundlage der vereinbarten Vergütung. Der Betrag für den jeweiligen Monat wird jeweils im Voraus geschuldet. salesworker ist berechtigt, die Rechnung nach eigener Wahl entweder per Post oder per E-Mail zu versenden.

Soweit der Vertragspartner eine Einzugsermächtigung erteilt, wird der Betrag von salesworker 14 Tage nach Beginn des betreffenden Vertragsmonats abgebucht. Eine Überweisung durch den Vertragspartner hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. salesworker ist berechtigt, für jede Mahnung einen pauschalen Mahnkostenbetrag in Höhe von € 10,00 zu erheben.

8. Preisanpassungen

salesworker behält sich vor, die in der Preisliste auf der Internetplattform angegebenen Entgelte jederzeit anzupassen. Soweit Preisanpassungen sich zum Nachteil des Vertragspartners auswirken, ist salesworker verpflichtet, diese mit einer Vorfrist von wenigstens einem Monat vor Inkrafttreten der Änderung gegenüber dem Vertragspartner schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Aufgrund der allgemeinen Kündigungsregelungen gemäß Ziff. 5. dieser AGB hat der Vertragspartner stets die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis vor Inkrafttreten der Preisänderung zu beenden.

9. Nutzung der Auszeichnung

Soweit salesworker dem Vertragspartner eine Auszeichnung verleiht, räumt salesworker dem Vertragspartner für die Dauer der Laufzeit des Dienstleistungsvertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die Auszeichnung genau in der verliehenen Form für eigene Werbezwecke zu verwenden, sowohl in Online- als auch in Printmedien. Das Datum der Verleihung ist in der Auszeichnung selbst angegeben. Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrags hat der Vertragspartner die Online-Nutzung der Auszeichnung unverzüglich zu unterlassen. Printmedien dürfen noch für einen Zeitraum von 2 Monaten aufgebraucht werden.

Beabsichtigt der Vertragspartner, die Auszeichnung in Printmedien oder in sonstiger gegenständlicher Weise (z.B. auf Produktverpackungen) in einer Auflage größer als 10.000 Stück pro Monat zu verwenden, ist die vorherige schriftliche Zustimmung von salesworker erforderlich.

10. Einräumung sonstiger Rechte während der Vertragslaufzeit

salesworker räumt dem Vertragspartner nur für die Dauer der Laufzeit des Dienstleistungsvertrags das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht ein

  • an von salesworker übermittelten Kundenbewertungen,
  • an von salesworker erstellten Analysen, Statistiken, Mustertexten,
  • an der über die Internetplattform zugänglichen Software und Infrastruktur.

Alle Nutzungsrechte werden lediglich zu den Zwecken Werbung und Marketing, gleichgültig ob Online oder auf Papiermedien, und nur in dem Umfang übertragen, als dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrags hat der Vertragspartner die Verwendung unverzüglich einzustellen

11. Vertraulichkeit von Zugangsdaten

Soweit der Vertragspartner von salesworker Zugangsdaten für den Zugang zur Internetplattform oder zu einem für den Vertragspartner auf der Internetplattform eingerichteten Konto erhält, ist er verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Der Vertragspartner wird salesworker sämtliche Schäden erstatten und von sämtlichen Forderungen Dritter freistellen, die auf einen Verlust der Zugangsdaten bzw. auf deren rechtsmissbräuchliche Verwendung durch Dritte zurückgehen.

12. Verantwortlichkeit des Vertragspartners bei Nutzung der technischen Infrastruktur

Soweit salesworker dem Vertragspartner die technische Infrastruktur für einen Internetauftritt (Lieferantenprofil), insbesondere auch Webspace, oder die technischen Infrastruktur zur Versendung von E-Mails zur Verfügung stellt, gilt folgendes: Der Vertragspartner trägt nach außen die alleinige rechtliche Verantwortung für seinen Internetauftritt im Rahmen des Internetportals bzw. für die von ihm versandten E-Mails. Er verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorgaben zur Impressumspflicht und zu sonstigen Angaben über das eigene Unternehmen oder zu Informationspflichten gegenüber Verbrauchern zu beachten und seine Darstellung im Internet entsprechend zu gestalten. Des weiteren ist der Vertragspartner verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Webauftritt oder von ihm versandte E-Mails nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen und insbesondere auch keine strafbaren oder anstößigen Inhalte (wie z.B. pornographischer, gewaltverherrlichender oder rassistischer Art) enthalten. Die Verwendung des E-Mail-accounts für Spam-Werbung (unzumutbar belästigende Werbung im Sinne von § 7 UWG) ist verboten.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, salesworker sämtliche Schäden erstatten und von sämtlichen Forderungen Dritter freistellen, die auf eine Zuwiderhandlung gegen die vorgenannten Verpflichtungen zurückgehen. Darüber hinaus ist salesworker in derartigen Fällen berechtigt, die Kommunikation des Vertragspartners über die Internetplattform nach außen so lange zu sperren, bis vorhandene Zuwiderhandlungen abgestellt werden. Dies lässt einen bestehenden Vergütungsanspruch von salesworker unberührt.

13. Telefonische Befragung von Kunden

Soweit der Vertragspartner salesworker mit der telefonischen Befragung von Kunden beauftragt, versichert er gleichzeitig, dass die betreffenden Kunden mit einer telefonischen Befragung einverstanden sind. Der Vertragspartner wird salesworker sämtliche Schäden erstatten und von sämtlichen Forderungen Dritter freistellen, die darauf zurückgehen, dass angerufene Kunden oder Dritte hiergegen unter dem Gesichtspunkt der unzumutbaren Belästigung vorgehen.

14. Prüfung von Kundenbewertungen und SEO Optimierung für Bewertungen

Soweit salesworker aufgrund vertraglicher Verpflichtung eine Prüfung von Kundenbewertungen durchzuführen hat, betrifft dies lediglich eine stichprobenartige Überprüfung im Hinblick auf die Authentizität der Kunden des Vertragspartners. Die Prüfungsverpflichtung von salesworker erstreckt sich unter keinen Umständen auf die sachliche Richtigkeit, die Angemessenheit oder die rechtliche Zulässigkeit von Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen der Kunden.

Soweit eine SEO Optimierung für Bewertungen vereinbart wurde, beschränkt sich die Verpflichtung von salesworker darauf, den Vertragspartner beim Setzen von Links vom Internetportal auf die Website des Vertragspartners so zu unterstützen, dass hierdurch – soweit die Suchalgorithmen der Suchmaschinen bekannt sind – eine optimale Wirkung für die Auffindbarkeit der Website des Vertragspartners in Suchergebnissen erreicht wird. Der Vertragspartner ist sich aber der Tatsache bewusst, dass die Aufnahme einer Website und deren Ranking in Suchergebnissen im alleinigen Ermessen des Suchdienstanbieters liegt. salesworker übernimmt daher keine Garantie für die Aufnahme der Website des Suchdienstanbieters und deren Positionierung innerhalb der Suchergebnisse.

15. Haftung

salesworker haftet gegenüber dem Vertragspartner unbeschränkt in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

In Fällen einfacher Fahrlässigkeit kommt eine Haftung von salesworker allenfalls dann in Betracht, wenn salesworker eine vertragliche Verpflichtung verletzt hat, deren Einhaltung für die Durchführung des Vertrags von wesentlicher Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. In derartigen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ausgeschlossen ist jegliche Haftung von salesworker für reine Vermögensschäden sowie für Datenverluste des Vertragspartners, soweit diese durch ordnungsgemäße Datensicherung durch den Vertragspartner hätten vermieden werden können.

16. Umgang mit Daten

salesworker wird die Daten des Vertragspartners nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften so lange speichern, als dies zum Zweck der Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

Soweit salesworker dem Vertragspartner Speicherplatz für dessen eigene Daten (Webseiteninhalte, E-Mail etc.) zur Verfügung stellt, verpflichtet sich salesworker, diese Daten selbst nicht einzusehen und auch Dritten nicht zugänglich zu machen. Etwas anderes gilt nur gegenüber öffentlichen Stellen, soweit diese aufgrund Gesetzes oder gerichtlicher Entscheidung einen Auskunftsanspruch geltend machen.

salesworker behält sich das Recht vor, zur Bereitstellung von Speicherkapazitäten einen Subunternehmer heranzuziehen, wobei diesem die vorstehenden Verpflichtungen auferlegt werden. Darüber hinaus wird salesworker vertraglich sicherstellen, dass die physische Speicherung der Daten ausschließlich im räumlichen Bereich der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraum stattfindet.

17. Übertragung von Rechten durch den Vertragspartner

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Rechte aus einem zustande gekommenen Vertragsverhältnis, insbesondere das Recht zum Erhalt bestimmter Dienstleistungen von salesworker, auf Dritte zu übertragen.

18. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch salesworker anerkannt wurden. Der Vertragsparnter kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

19. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des deutschen Internationalen Privatrechts und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien oder im Zusammenhang damit ist Köln.